Verhüllungsverbot soll bereits am Flughafen gelten – Ausnahme für Demos vorgesehen
Der Bundesrat hat präsentiert, wie er das Verhüllungsverbot umsetzen will. Vorgesehen ist ein breiter Ausnahmekatalog.
Vorgesehen ist ein Ausnahmekatalog. Diesem zufolge darf sich eine Person weiterhin an folgenden öffentlich zugänglichen Orten verhüllen: Vorgesehen ist ein Ausnahmekatalog. Diesem zufolge darf sich eine Person weiterhin an folgenden öffentlich zugänglichen Orten verhüllen:
Publiziert: Mittwoch, 20. Oktober 2021, 11:39 Uhr
Aktualisiert: Montag, 01. November 2021, 20:09 Uhr